Urlaubszeit (4) - Inland vs. Auslandsreisen mit Hund

1.      Urlaubsgegenden: Inland vs. Ausland

Im heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit Inlands- und Auslandsreisen mit dem Hund und was es da so alles zu beachten gibt.

 

Fangen wir mit den Inlandsreisen, also den Reisen innerhalb Deutschlands an.

 

Viel gibt es da nicht zu beachten. Wichtig ist, dass der Hund einen gültigen Impfnachweis hat und der Impfpass bzw. EU-Heimtierausweis mitgeführt wird. Aufpassen sollte man aber, wenn man eine Hunderasse besitzt, die in einigen Bundesländern als „Kampfhund“ auf einer sogenannten Rasseliste steht.

Diese Hunde dürfen sich teilweise, je nach Rasse und nach Bundesland, nur unter strengstem Maulkorbzwang und Leinenpflicht im Bereich der Landesverordnung aufhalten. Und es obliegt mir als Halter, mich vorher zu informieren, wie die Regelungen meines Zielbundeslandes sind und mich und meinen Hund daraufhin vorzubereiten. Wichtig ist, dass der Hund eindeutig identifizierbar ist, er muss also gechippt sein. Auch muss ich entsprechende Führungszeugnisse, also Unterlagen, die bestätigen, dass ICH als Halter DIESEN Hund führen darf (Wesenstestbescheinigung), mitnehmen und auf Verlagen vorzeigen. Natürlich sollte mein Hund einen Maulkorb kennen und ohne Probleme tragen.

Da sich die Rassen auf dieser Liste von Land zu Land unterscheiden, ist es wirklich wichtig, vorher zu schauen, wie die Regelungen sind. Besitzt man zB einen Rottweiler und wohnt hier in MV, ist alles gut. Will man jetzt verreisen und nach Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen oder Nordrhein-Westfalen fahren, gilt der Hund jetzt als gefährlich und darf nur mit Nachweis und Maulkorb und Leine geführt werden! Selbiges gilt zB beim Dobermann: Dieser steht in Brandenburg auf der Rasseliste. Augen auf bei der Urlaubswahl!

 

Auch einen Zecken- und Ungezieferschutz sollte der Hund selbstverständlich haben, denn die kleinen fiesen Tierchen gibt es in ganz Deutschland und sie sind auf dem Vormarsch! Dazu gleich mehr.

Inlandsreisen werden meistens mit dem Auto unternommen, was dabei zu beachten ist, schauen wir uns im nächsten Beitrag an.

 

Kommen wir zu Auslandsreisen mit dem Hund. Diese kann man entweder mit dem eigenen PKW oder Wohnmobil unternehmen oder man verreist mit dem Flugzeug. Auch Flugreisen schauen wir uns im nächsten Beitrag nochmal genauer an.

 

Auch bei Auslandsreisen gilt: Informiert euch über die Einreisebestimmungen für euren Hund! Und nicht nur die- sondern auch um die Bestimmungen der eventuellen Durchreiseländer, wenn es einen Zwischenstopp (beim Flugzeug) gibt oder man diese mit dem Auto durchquert!

So ist zB die Ausfuhr bzw. der Ausflug aus Deutschland mit einem Welpen erst nach 3 Wochen nach der erfolgreich durchgeführten Tollwutimpfung (mit 12 Wochen frühestens) erlaubt, sprich der Welpe MUSS mindestens 15 Wochen alt sein!

 

Man benötigt ausnahmslos nicht nur einen gelben Impfpass sondern den blauen EU-Heimtierausweis, der gleichzeitig auch Impfausweis ist. Also am Besten beim Tierarzt bei den Impfungen gleich auf diesen bestehen, das spart später viel Arbeit derÜbertragung und der Ausweis ist auch nicht so teuer (unter 20 €). Der Hund MUSS gechippt sein, sonst erhält er den EU-Heimtierausweis gar nicht erst, bzw. wird dann meist beides gleich zusammen gemacht.

 

Eine gültige Tollwutimpfung ist in allen Fällen Pflicht, diese muss mindestens 21 Tage alt sein, also überprüft das rechtzeitig und nicht erst drei Tage vor der Angst! Hunde, die am Tag X keine so gültige Tollwutimpfung haben, werden tatsächlich beschlagnahmt und auf Kosten des Hundehalters für MINDESTENS 4 MONATE (!!!!!!!) in Quarantäne untergebracht! Die Kosten dafür können sich dann durchaus im mittleren vierstelligen Bereich anhäufen!

 

Will man wieder nach Deutschland zurückreisen und war in einem Nicht-EU-Land, muss zwingend eine Identitätsfeststellung des Hundes erfolgen, man muss also zum Zoll mit dem Hund. Die Schweiz stellt da übrigens eine Ausnahme dar, sie wird den EU-Ländern gleichgestellt. Ein verlangter Bluttest (um zu schauen ob die Tollwutimpfung funktioniert hat und Antikörper vorhanden sind) um aus einem Nicht-EU-Land (zB der Türkei) wieder einzureisen, muss nur einmal im Leben des Hundes abgelegt werden.

 

Deshalb: Frühzeitig Impfstatus kontrollieren, ggf. nachimpfen lassen (alle in Deutschland zugelassenen Tollwut-Impfstoffe sind 3 Jahre gültig, man muss also nicht jedes Jahr auffrischen lassen) und je nach Urlaubsziel den Bluttest für die Immunisierung (frühestens aber 30 Tage nach erfolgter Tollwutimpfung) machen lassen und mitnehmen. Sprich, wenn ich zB nach Albanien fahren möchte, und mein Hund keine gültige Tollwutimpfung hat, muss ich MINDESTENS 52 Tage vor Reiseantritt zum Tierarzt fahren – das sind fast 2 Monate vorher!

 

Oftmals wird auch eine Gesundheitsbescheinigung verlangt, diese darf aber nicht älter sein als 30 Tage, diese bestätigt, dass der Hund gesund ist und frei von ansteckenden Krankheiten.

 

In einigen Ländern ist auch ein Nachweis über eine Bandwurm-Prophylaxe vorgeschrieben.

 

Bei Reisen nach Hawaii oder Guam MUSS der Hund immer in eine 120 tägige Quarantäne, da diese Länder als Tollwutfrei gelten. Wer also dahin will – lasst den Hund lieber zuhause ;)

 

Eine Einfuhr auf die Färöer Inseln ist zum Beispiel generell verboten.

 

Mehrhundehalter aufgepasst: Alle Reisebestimmungen gelten für maximal 5 Tiere, d.h. man darf nur mit maximal 5 Hunden verreisen! Dies gilt beim Privatverkehr, Tierschutzorganisationen fallen nicht unter diese Regelungen, falls ihr euch das gerade gefragt habt J

 

Besondere Beachtung verdienen in diesem Rahmen auch die sogenannten „Mittelmeerkrankheiten“ für Hunde. Diese werden durch vor Ort vorkommende Zecken, Flöhe, Würmer aber auch Stechmücken übertragen. Besonders gefährlich sind folgende Krankheiten: Ehrlichiose, Babesiose, Leishmaniose und die Dirofilariose. Im Extra-Posting bekommt ihr dazu die nötigen Informationen und auch Hinweise, wie ihr diese vermeiden könnt.

 

Jedes Land hat seine eigenen Anforderungen für die Einfuhr eines Hundes, deshalb informiert euch im Internet auf den Landesseiten, den Botschaften, oder auf ähnlichen Seiten, und das FRÜHZEITIG, sodass ihr noch alle erforderlichen Bescheinigungen und Untersuchungen stressfrei durchführen könnt.

 

Für alle Reisen gilt generell: Was mache ich mit der Fütterung? Wenn ich bisher nur Trockenfutter verfüttert hab, mag das gehen, aber was macht ein eingefleischter Barfer? TK-Futter hält sich nicht 2 Wochen und wer hat schon einen Gefrierschrank in der Unterkunft? Man kann zB auf Trockenbarf umsteigen, mittlerweile gibt es sogar Fertigbarf, was nicht gekühlt werden muss, sondern in Dosen haltbar gemacht wurde. Aber auch das muss ich mitnehmen, es erhöht mein Reisegepäck um ein Vielfaches.

 

Im nächsten Beitrag schauen wir uns die Transportmittel für Hunde an: Flugzeug, Auto, Schiff, Campingwagen. Bleibt dran und seid gespannt J

 

 

744 Views
Kommentare
()
Einen neuen Kommentar hinzufügenEine neue Antwort hinzufügen
Ich stimme zu, dass meine Angaben gespeichert und verarbeitet werden dürfen gemäß der Datenschutzerklärung.*
Abbrechen
Antwort abschicken
Kommentar abschicken
Weitere laden
Steffis Hundeschule 0