Urlaubszeit (7) - Fortbewegungsmittel: Flugzeug und Schiff

1.    Urlaub mit dem Hund - Fortbewegungsmittel: Flugzeug und Schiff

 

„Fly, fly, Flymachine…“ - Flugreisen

 

Will man mit dem Hund verreisen und möchte das Flugzeug als Fortbewegungsmittel nutzen, gibt es einiges zu beachten.

 

Auf die notwendigen Reiseunterlagen und Einreise- bzw. Ausreisebestimmungen gehe ich hier nicht ein, dafür gibt es den Artikel „Urlaubszeit – Gegenden: Inland vs. Ausland“.

 

Zuallererst sollte man sich um eine Fluggesellschaft kümmern, die auch Tiere mitnimmt; denn das macht nicht jede! Und auch jede Airline hat ihre eigenen Bestimmungen, sodass es ratsam ist, sich da weit im Vorfeld zu erkundigen.

Grundsätzlich gilt: Kleine Hunde dürfen im Passagierraum mitfliegen, ABER nur, wenn sie ZUSAMMEN mit der speziellen Flugtasche (Maße: 55x40x23cm) NICHT MEHR ALS 8 kg wiegen! Die Tasche darf nur im eigenen Fußraum stehen, nicht auf freie Nachbarsitze, nicht in die Handgepäckablage, sie darf NICHT geöffnet werden, und der Hund darf natürlich auch den Kopf nicht herausstrecken. Die Höflichkeit und der Respekt den anderen Fluggästen gegenüber gebietet es, dass ich als Reisender dafür Sorge, dass mein Hund nicht kläfft während des Fluges! Und da das auch mal länger dauern kann, muss mein Hund es gewöhnt sein, auf relativ engem Raum für mehrere Stunden ruhig auszuhalten, auch bei ungewohnten Geräuschen und viel Publikumsverkehr. Ein vorheriges Training ist also unumgänglich!!

 

Schwerere oder größere Hunde MÜSSEN im Frachtraum in einer sogenannten „Flybox“, einer speziell zertifizierten Transportbox aus Kunststoff transportiert werden. Um die Beschaffung einer solchen Box muss sich der Hundehalter kümmern, einige Airlines verkaufen ihre Flugboxen vor Ort, andere leihen aus, andere setzen voraus, dass man seine eigene mitbringt! Deshalb: Vorher informieren und sich das schriftlich geben lassen. Auch hier ist eine Gewöhnung an die Transportbox vor Reisebeginn unerlässlich, damit unser Hund den Flug halbwegs stressfrei erleben kann. Wobei er natürlich Stress haben wird im Frachtraum, allein schon durch die ungewohnte Umgebung und die lauten Flugzeuggeräusche.

 

Aufgrund der hohen Stressanfälligkeit beim Fliegen und dem damit einhergehenden Stress-Hecheln, haben einige Fluggesellschaften ein Flugverbot für bestimmte Rassen eingeführt. Diese werden dann definitiv nicht mitgenommen. Betroffen sind vor allem kurznasige Rassen, wie Mops, Bulldoggen aber teilweise auch Boxer. Wenn diese Rassen sich aufregen und stark hecheln, bekommen sie weniger Luft, dadurch verfallen sie noch mehr in Panik, atmen noch schneller, die Atemwege werden noch enger, sie bekommen noch weniger Luft… und fallen einfach irgendwann um wegen Kreislaufschock und können unter Umständen auch sterben. Deshalb schließen die meisten Airlines solche Hunde von vornherein aus.

 

In der Transportbox selbst muss eine saugfähige Unterlage eingebracht sein und es muss Wasser zur Verfügung stehen, aber so angebracht, dass es nicht verschüttet werden kann. Beides sind festgelegte Vorschriften, die eingehalten werden müssen! Auch die Größe der Box muss dem Hund angepasst sein, dieser sollte aufrecht darin stehen und sich bequem drehen können.

 

Diskutiert wird immer wieder, ob den Tieren ein Beruhigungsmittel gegeben werden sollte. Aufgrund der Gefahr von Kreislaufproblemen als Nebenwirkung, und einhergend damit eine erhöhte Gefahr während des Flug-Stresses, sollte darauf verzichtet werden und lieber mehr Zeit in ein vorbereitendes Box-Training gelegt werden. Bei pflanzlichen bzw. homöopathischen Beruhigungsmitteln sollte man genau wissen, wieviel der eigene Hund benötigt und wie er darauf anschlägt, also muss man das auch lange vor dem Flug zuhause ausprobieren.

 

Eine Flugreise ist für einen Hund also immer mit erhöhtem Stress verbunden, und sollte daher die Ausnahme bleiben.

 

 

SCHIFFSREISEN

 

Wie immer gilt auch hier: rechtzeitiges Anfragen sichert gute Plätze und erspart viel Ärger!

 

Auf den meisten Schiffen und Kreuzfahrten sind Hunde NICHT erlaubt und dürfen nicht mit an Bord gebracht werden. Die gemütliche Mittelmeerkreuzfahrt muss also ausfallen, wenn der Hund mit soll.

Es gibt aber einige Reedereien, die eine Mitnahme eines Hundes erlauben, diese sind aber sehr rar gesäht.

Eine Ausnahme sind anerkannte Blinden- und Assistenzhunde, diese dürfen natürlich immer mit.

 

Generell gilt weiterhin: Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, haben grundsätzlich Schiffsverbot! Eine Mitnahme in die Kabine ist allerdings auch hier bei fast allen verboten. Das heißt, die Hunde sind in speziellen Transportboxen oder Zwingern in einem Extrabereich des Schiffes untergebracht und werden hier von einem „Dog Master“ betreut und gepflegt. Natürlich kann man seinen Hund jederzeit besuchen, ein Spazierengehen an Bord oder eine Mitnahme ins Restaurant ist aber generell verboten. Bei Schiffen, auf denen man sein Auto mitnehmen kann, ist eine Unterbringung auch im eigenen Auto möglich oder wieder in speziellen Zwingern bzw. Boxen auf dem Autodeck.

Die Plätze zur Unterbringung sind allerdings begrenzt, deshalb muss bei der Voranmeldung bereits auf den Hund hingewiesen werden.

 

Die Kosten einer Schiffsreise mit Hund sind unterschiedlich, je nach Unterbringung und Länge der Reise: Von kostenlos (Hund im eigenen Auto, für kurze Strecken), über 10 € / Tag bis hin zu 46 € / Tag ist alles vertreten.

 

Eine Reederei sei hervorzuheben, diese haben sich auf Reisen mit Hund spezialisiert: 1AVista. Dort darf der Hund mit in die Kabine, aufs Deck und in den Gästebereich, allerdings nur an der Leine. 1AVista bietet Flussreisen an, zB über die Donau, Rhein, Mosel, Main und Hollands Flüsse. Es werden regelmäßig Anlandungen gemacht, sodass die Hunde draußen spazieren und Gassigehen können. Auf dem Sonnendeck befindet sich eine kleine Hundewiese, frisches Trinkwasser steht überall bereit und sogar ein Hundetrainer steht zur Verfügung J

 

Im nächsten Post geht es um Camping mit dem Hund- im Zelt, Wohnwagen und Wohnmobil.

 

 

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